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Wer kann wegen dem neuen Datenschutzgesetz belangt werden?


althaus

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Am 17.9.2018 um 12:07 schrieb DeLuX:

Das stimmt natürlich, aber es soll Leute geben, die sich bemüßigt sehen, ungefragt die Rechte Dritter wahrzunehmen. Und damit musst du dich dann halt doch herumschlagen. Die DSGVO macht's möglich.

Ein Beispiel, das ich neulich selbst erlebt habe:

Ich habe eine Muslimin beim freihändig Telefonieren beobachtet, sie hatte ihr Handy einfach zwischen Kopftuch und Wange geschoben. Das hätte ich gerne fotografiert und zwar so, dass nur ein Teil des Kopfes (schräg von hinten) und das Handy zu sehen gewesen wären. So habe ich, auf den passenden Moment wartend, schon mal durch den Sucher geschaut und den Ausschnitt gewählt.

Plötzlich blökt mich von hinten, in aggressivem Ton, eine junge Frau an, ob ich die anvisierte Dame um Erlaubnis gefragt hätte. Ich dürfe die nicht einfach ungefragt fotografieren.

Ich habe sie dann genauso freundlich gefragt, was sie das anginge und ob sie deren Vormund oder Rechtsbeistand wäre.

Es kam zum Disput, in dessen Verlauf die betroffene Muslimin von der Passantin über den Vorgang informiert worden war und mich fragte, warum ich sie fotografiert hätte. Darauf erklärte ich, dass ich sie nicht fotografiert habe. Die Passantin jedoch widersprach mir; doch ich hätte fotografiert und sie habe sogar ein Beweisfoto gemacht und hielt mir ihr Handy unter die Nase. Nachdem ich erneut verneinte, wollte sie, die Bilder in meiner Kamera sehen. Auf meinen Hinweis, dass die Kamera meine Privatsphäre sei und ich ihr die Bilder selbstverständlich nicht zeigen werde, drohte sie damit, die Polizei zu rufen.

"Das dürfen Sie gerne tun, ich warte hier", war meine Antwort darauf. Nach längerem hin und her entdeckte sie auf der anderen Straßenseite zwei Polizisten und forderte mich auf, mit ihr dort hin zu gehen. Als ich ihr sagte, dass ich nicht mit käme und sie die Beamten schon her holen müsse, stiefelte sie los und kam mit den beiden Polizisten wieder zurück.

Diese wollten dann ebenfalls die letzten Bilder meiner Kamera sehen, die ich ihnen auch - nachdem ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme geäußert hatte - gezeigt habe und sich die Behauptung der "Zeugin" als falsch herausstellte. Von ihrem "Beweisfoto" wollte die Gnädigste dann übrigens nichts mehr wissen.

Fakt ist jedenfalls, dass die Polizei meine Kamera, im Zuge der Beweissicherung, beschlagnahmt hätte, wenn ich ihnen eine Überprüfung meiner Aufnahmen verweigert hätte. Und das aufgrund der bloßen Behauptung einer völlig unbeteiligten, dritten Person, ohne Auftrag der "Geschädigten". Der DSGVO sei Dank.

Hallo Detlef,

meinem Verständnis nach darfst Du fotografieren, was und wen Du willst. Die Veröffentlichung stellt das eigentliche Problem dar.

Aber ich lasse mich gerne auch eines Besseren belehren, so ich denn falsch liegen sollte.

 

LG Fujifriend

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vor 10 Minuten schrieb Fujifriend:

Hallo Detlef,

meinem Verständnis nach darfst Du fotografieren, was und wen Du willst. Die Veröffentlichung stellt das eigentliche Problem dar.

Aber ich lasse mich gerne auch eines Besseren belehren, so ich denn falsch liegen sollte.

 

LG Fujifriend

Das war früher so. Bei vorsichtiger Auslegung von DSGVO wäre die Aufnahme mit einer Digitalkamera/Smartphone bereits eine Datenerhebung die ein vorheriges Einverständnis verlangt.

Bei einem analogen Foto wäre es was anderes.  Nach Ansicht einiger Rechtsexperten erfüllen Bilddateien, erst recht wenn sie noch Zeit und Geodaten enthalten, die Zuordnung als personenbezogene Datensätze, welche automatisiert verarbeitet und gespeichert werden können.  

Man müsste der entsprechenden Person unmittelbar und später Auskunft über die Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Löschung dieser Daten geben können.

bearbeitet von Crischi74
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  • 2 weeks later...

Wenn du Analog eine Person fotografierts, im Hintergrund ein Wahrzeichen und ein Zeitungsstand mit der aktuellen Zeitung zu sehen ist hast du auch einen Datensatz. Es sollte keine Rolle spielen welches Speichermedium verwendet wird. Silikon, Silberoxid, Magnetblasen, Zeichenblock...

Der Staat sollte das Benutzen von Handydisplays in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen. Ich werde ab sofort die Polizei rufen und die letzten Bilder und Datenübertragungen überprüfen lassen. Freisprecheinrichtungen sollten Pflicht sein.

Nieder mit Elektrosmok, Smartphones und Smombies!

Kauft Buschtrommeln, bringt die Leute auf der Strasse zum Tanzen und nicht Hetzen!

 

 

 

bearbeitet von Hessebubb
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Am 19.9.2018 um 14:14 schrieb digan78_reloaded:

Fotos für das eigene Kämmerlein zu machen, werden wohl die wenigsten Hobbyfotografen anstreben. Deutlich größere Reichweiten werden dann mit der Veröffentlichung in diesem Forum erreicht.

Da muss ich dir widersprechen. Ich lese zwar hier seit 4 Jahren mit, habe aber noch kein einziges Bild eingestellt.

In meinem Bekanntenkreis bin ich auch der einzige der in einem Fotoforum mitliest. Wir alle fotografieren nur für das eigene Kämmerlein (Album). Ab und an tauschen wir mal Bilder aus. Und keiner von uns hat jemals ein Bild veröffentlicht. Ausser für Kleinanzeigen etc.

Und ich bin mir sicher, ich bin nicht der einzige hier im Forum dem es so geht. Es sind nicht alle so exhibitionistisch veranlagt um sich der Weltöffentlichkeit mitteilen zu müssen. Wer‘s mag, o.K.

Nichtsdestotrotz finde ich die Eingangsfrage interessant, weil man nichtsahnend sich schnell in eine solche Situation begibt.

Gruaß Josef

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vor 2 Minuten schrieb dafex:

… Es sind nicht alle so exhibitionistisch veranlagt um sich der Weltöffentlichkeit mitteilen zu müssen. …

Nur weil ich ein oder viele Fotos im Web veröffentliche, bedeutet es ja nicht, dass ich exhibitionistisch veranlagt bin.

Oder anders: Bei dem Drang, jeden Lebensmoment mittels Instagram, WhatsApp, Facebook etc. teilen zu müssen, um zu zeigen, was ich gerade esse, welche Schuhe ich trage etc. - da bin ich bei dir. Das hat meines Erachtens aber auch nichts mit Fotografie zu tun. Das ist Selbstinszenierung nach aktuellen Trends.

Wenn ich ein Bild hier ins Forum, auf 500px oder bei welchem Bilderdienst auch immer einstelle, dann geschieht das weil ich Freude daran habe ein schönes Hobby und meine dabei gemachten Erlebnisse mit anderen Gleichgesinnten zu teilen. So wie ein digitaler Fotoclub, nur eben nicht in einer echten Räumlichkeit mit Papierabzügen, dafür mit der Möglichkeit vielen Leuten aus den unterschiedlichsten Ecken der Welt zu begegnen.

Lieben Gruß nach Minga
Philip

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vor 7 Minuten schrieb dafex:

Und ich bin mir sicher, ich bin nicht der einzige hier im Forum dem es so geht. Es sind nicht alle so exhibitionistisch veranlagt um sich der Weltöffentlichkeit mitteilen zu müssen. Wer‘s mag, o.K.

Oh Mann, was hat das mit Exhibitionismus zu tun, wenn man in einem Fotoforum Fotos zeigt? Du sitzt im Glashaus, weil Du Dich mit Deinem Geschriebenen ebenfalls der "Weltöffentlichkeit" mitteilst. Im Übrigen kann Bilder nur sehen, wer hier angemeldet ist, mitlesen kann aber jeder - auch die "Weltöffentlichkeit". Mir scheint also, Du bist selbst nicht ganz frei von exhibitionistischen Neigungen...😀 Hast Du sonst noch irgendwelche Probleme mit der Moral Dritter, über die Du gerne sprechen möchtest?

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vor 21 Minuten schrieb dafex:

Es sind nicht alle so exhibitionistisch veranlagt um sich der Weltöffentlichkeit mitteilen zu müssen. 

Die Tatsache, dass jemand ein Fremdwort verwendet, heißt noch lange nicht, dass er seinen Sinn verstanden hat.

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vor 13 Minuten schrieb uli-P:

Nun gut, es kommt auch aus Minga. Laut Wikipedia ist das ist ein Dorf in Aserbaidschan. Vielleicht hat man dort andere Moralvorstellungen...

Da hast du wohl die falsche Wikipedia gefragt. Die Menschen da unten an der deutschen Grenze haben eine eigene :)

https://bar.wikipedia.org/wiki/Minga

... aber auch da könnten sie eigene Moralvorstellungen haben. Ist ja vieles anders da.

bearbeitet von Uwe Richter
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vor 16 Minuten schrieb uli-P:

Nun gut, es kommt auch aus Minga. Laut Wikipedia ist das ist ein Dorf in Aserbaidschan. Vielleicht hat man dort andere Moralvorstellungen...

In Sicilian, minga is a man's penis. The word is frequently used as a descriptive for one's emotions positive or negative—I have no idea why it just is. I guess any word can take on any meaning, but within the Sicilian culture it is as described. ((was DuckDuckGo zu minga auch weiss zu Berichten))

Möglicherweise kommt dafex aus einer Ortschaft, in der die Bewohner eine spezielle sexuelle Präferenz pflegen, dass er uns so leichtfertigunbekümmert als Exhibitionisten adelt.

bearbeitet von luci e ombre
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Am 2.10.2018 um 21:09 schrieb Fujifriend:

Hallo Detlef,

meinem Verständnis nach darfst Du fotografieren, was und wen Du willst. Die Veröffentlichung stellt das eigentliche Problem dar.

Aber ich lasse mich gerne auch eines Besseren belehren, so ich denn falsch liegen sollte.

 

LG Fujifriend

Nein - in dem beschriebenen Fall von @DeLux ging es ja darum, dass er eine Person ohne Ihr Einverständnis fotografiert haben soll.
Hier greift nicht die DSGVO, sondern das Recht am eigenen Bild. Das wird nämlich durch die DSGVO nicht berüht, bestenfalls präzisiert, wenn es um die weitere Verwendung der erhobenen Daten geht.
Und damit hat die Polizei das Recht, dort die Kamera zu sichten und ggf. zu beschlagnahmen. Denn Verstöße gegen dieses Recht haben durchaus strafrechtliche Relevanz.
Das Recht am eigenen Bild greift in dem Moment, wo ich eine Person als Hauptmotiv aufnehme, nicht erst bei der Veröffentlichung.
Und somit hat diese Person auch schon in diesem Moment das Recht gefragt zu werden, bzw. sogar vorher.

bearbeitet von esdeebee
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vor 59 Minuten schrieb esdeebee:

Nein - in dem beschriebenen Fall von @DeLux ging es ja darum, dass er eine Person ohne Ihr Einverständnis fotografiert haben soll.
1) Hier greift nicht die DSGVO, sondern das Recht am eigenen Bild. Das wird nämlich durch die DSGVO nicht berüht, bestenfalls präzisiert, wenn es um die weitere Verwendung der erhobenen Daten geht.
2) Und damit hat die Polizei das Recht, dort die Kamera zu sichten und ggf. zu beschlagnahmen. Denn Verstöße gegen dieses Recht haben durchaus strafrechtliche Relevanz.
3) Das Recht am eigenen Bild greift in dem Moment, wo ich eine Person als Hauptmotiv aufnehme, nicht erst bei der Veröffentlichung.

 

1) Die DSGVO greift insofern, als dass ein Bild, das man veröffentlichen will, ja erst einmal angefertigt werden muss und das ist bei einem Knipscomputer nun einmal eine Datenerhebung.

2) Hier hege ich große Zweifel, da m.E. kein Verstoß gegen § 201a StGB und somit keine Straftat vorlag. Selbst wenn ich die angeblich Geschädigte tatsächlich fotografiert hätte, müsste diese selbst Anzeige erstatten. Eine völlig fremde, unbeteiligte dritte Person hat dieses Recht nicht. Jedenfalls nicht ohne Auftrag.

3) Das Recht am eigenen Bild kann man nur selbst beanspruchen. Ein Dritter kann das nicht, was aber im vorliegenden Fall - mit Hilfe der Polizei - durchgesetzt wurde.

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vor 47 Minuten schrieb DeLuX:

1) Die DSGVO greift insofern, als dass ein Bild, das man veröffentlichen will, ja erst einmal angefertigt werden muss und das ist bei einem Knipscomputer nun einmal eine Datenerhebung.

2) Hier hege ich große Zweifel, da m.E. kein Verstoß gegen § 201a StGB und somit keine Straftat vorlag. Selbst wenn ich die angeblich Geschädigte tatsächlich fotografiert hätte, müsste diese selbst Anzeige erstatten. Eine völlig fremde, unbeteiligte dritte Person hat dieses Recht nicht. Jedenfalls nicht ohne Auftrag.

3) Das Recht am eigenen Bild kann man nur selbst beanspruchen. Ein Dritter kann das nicht, was aber im vorliegenden Fall - mit Hilfe der Polizei - durchgesetzt wurde.

1. auch ohne DSGVO hätte es diese Problematik gegeben, denn §201a gilt weiter. Selbst mit einer analogen Kamera hätte Du Ärger bekommen. Es ist leider die Krux beim Streetfotografieren, dass man sich rechtlich in einer Grauzone bewegt, wenn man nicht fragt.

2. /3. natürlich ist es am Ende die fotografierte Person, die hier tätig werden muss, wenn es um eine Verfolgung ginge. Aber es ist nun einmal so, dass auch Dritte tätig werden dürfen, wenn sie meinen einen Gesetzesverstoß wahrzunehmen. Auch wenn ich die Reaktion der Frau überzogen finde, hat sie nix falsch gemacht. Es hätte ja tatsächlich sein können, dass Du ein Bild angefertigt hast (was sie nicht sehen kann). Und wie die Dame darauf abgebildet wurde, kann sie auch nicht sehen. Deswegen ist es durchaus richtig, dass sie nachfragt und die Betroffene aufmerksam macht.

Ich habe es leider schon erlebt, dass Bilder von Menschen auf der Straße angefertigt wurden, die diese in eher peinlichen oder lächerlichen Situationen  und Aufmachungen gezeigt haben. Garniert mt entsprechenden Kommentaren, efüllte das durchaus den Tatbestand der Beleidigung. Diese Menschen hätten sich gewünscht, wenn jemand eingeschritten wären, weil sie es selber nicht mitbekommen haben.

Das nurmal als Beispiel, wie es auch laufen kann, auch wenn das hier nicht das Thema ist.

Und selbst wenn Du der Ansicht bist, nix falsch gemacht zu haben, ist es am Ende doch die Justiz, die das schlußendlich beurteilen muss.

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vor 29 Minuten schrieb esdeebee:

1) Auch wenn ich die Reaktion der Frau überzogen finde, hat sie nix falsch gemacht. Es hätte ja tatsächlich sein können, dass Du ein Bild angefertigt hast (was sie nicht sehen kann). Und wie die Dame darauf abgebildet wurde, kann sie auch nicht sehen. Deswegen ist es durchaus richtig, dass sie nachfragt und die Betroffene aufmerksam macht.

2) Diese Menschen hätten sich gewünscht, wenn jemand eingeschritten wären, weil sie es selber nicht mitbekommen haben.

1) Die Frau hat nichts falsch gemacht? Sorry, sie hat mich beschuldigt, ohne den geringsten Beweis. Nicht einfach nur verdächtigt. Das erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Und, wie du richtig anmerkst, konnte sie nicht wissen, wie die "Geschädigte" auf dem Foto dargestellt würde. Sie konnte auch nicht wissen, ob das evtl. ein geplantes Shooting ist.

2) Das ist nun aber nicht mehr als eine Vermutung von dir. Denn, wie hätten sie sich etwas wünschen können, wenn sie von der Aktion gar nichts mitbekommen haben und woher weißt du, was sie sich gewünscht hätten? Die Mutmaßung ist zwar naheliegend, aber halt nur eine Mutmaßung.

Über die ethischen Grundsätze in der (Straßen)fotografie sind wir uns einig, denke ich. Aber, wenn sich jetzt Jeder berufen fühlt, sich zum Wächter über die Persönlichkeitsrechte Anderer zu erheben, dann können wir die Fotografie in der Öffentlichkeit endgültig begraben.

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vor 29 Minuten schrieb DeLuX:

1) Die Frau hat nichts falsch gemacht? Sorry, sie hat mich beschuldigt, ohne den geringsten Beweis. Nicht einfach nur verdächtigt. Das erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Und, wie du richtig anmerkst, konnte sie nicht wissen, wie die "Geschädigte" auf dem Foto dargestellt würde. Sie konnte auch nicht wissen, ob das evtl. ein geplantes Shooting ist.

2) Das ist nun aber nicht mehr als eine Vermutung von dir. Denn, wie hätten sie sich etwas wünschen können, wenn sie von der Aktion gar nichts mitbekommen haben und woher weißt du, was sie sich gewünscht hätten? Die Mutmaßung ist zwar naheliegend, aber halt nur eine Mutmaßung.

Über die ethischen Grundsätze in der (Straßen)fotografie sind wir uns einig, denke ich. Aber, wenn sich jetzt Jeder berufen fühlt, sich zum Wächter über die Persönlichkeitsrechte Anderer zu erheben, dann können wir die Fotografie in der Öffentlichkeit endgültig begraben.

Ich bin da  absolut bei Dir, dass das Fotografieren der Öffentlichkeit ziemlich spaßfrei wird, wenn sich jeder da als Sheriff aufspielt.

Und wie gesagt, ich finde ihre Reaktion auch übertrieben.

Aber nochmal: Dich und die Polizei anzusprechen ist ihr gutes Recht, auch wenn das für Dich unerfreulich ist. Sie hatte einen Verdacht und dem ist sie nachgegangen. Das darf jeder. Stichwort: Rentner, der Falschparker aufschreibt. Das nervt zwar, ist aber nicht verboten. Sie hat Dich nicht verleumdet, nur, weil sie da irrtümlich von etwas augegangen ist, was so nicht war. Immerhin vermittelte die Situation ja zumindest den Eindruck. 

Hätte sie wirklich ein Foto gemacht von Dir, hättest Du wiederrum verlangen können dass sie es löscht. Hätte sie es irgendwo hoch geladen, hättest Du sie wiederrum verklagen können. Sie hätte wahrlich angemessener reagieren können. Freundlich nachfragen hätte es sicherlich auch getan.

Leider gibt es ja in letzter Zeit viele unerfreuliche Geschichten, von Spannern, Unterdenrockknipsern etc. Wer weiß, was sie da schon erlebt hat?

 

bearbeitet von esdeebee
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Nun, ich zitiere hier einmal einen Auszug aus einer Mitteilung der Chefredaktion und den Beratungen der Verlagsverantwortlichen durch die Justiziarin zum Thema DSGVO an die freien Mitarbeiter:

...

Die DSGVO-Einschränkungen bei digitalen Fotos gelten für uns nicht... da wir der institutionalisierten Presse angehören ... Es gibt allerdings eine Einschränkung: Sobald Sie als Fotograf Ihre Fotos zusätzlich zur Veröffentlichung in unseren Medien einem Verein, Veranstalter oder einer PR-Abteilung anbieten, fallen Sie nicht mehr  unter diesen Schutz. In diesem Falle ist es Aufgabe des Fotografen, die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen.

 

...

Die Haftung bei Nutzung außerhalb des journalistischen Auftrages liegt dann völlig bei mir. Also konkret: bei einer Veröffentlichung hier, in einer Ausstellung, bei PR/Werbe-Maßnahmen usw. müsste mir die schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Aber selbst die kann jederzeit wiederrufen werden vom Fotografierten durch das Recht am eigenen Bild...

Weitere Auszüge aus dem Begleitschreiben, jedoch ohne weitere Kommentare von mir:

...  Schlicht und einfach: Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung arbeiten, können Sie  Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc. Achtung: In die Kamera lächeln ist keine ausreichende Einwilligung! Die Frage, ob eine der Ausnahmen des Art. 6 DSGVO für Sie als Fotograf einschlägig ist, wird wohl erst eine jahrelange Rechtsprechung beantworten. Bis entsprechende Fälle durch die Instanzen getrieben wurden, können schon aus Haftungsgründen leider keine anderen Empfehlungen gegeben werden. Gerade Unternehmens-PR, Vereinsarbeit und freie Fotografen haben bald ein massives Problem

Bei Straßenfotografie ist damit zu rechnen, dass vor Gericht stets Einzelfallentscheidungen gefällt werden. Eine Verwertung der Aufnahmen z. B. für Werbung dürfte  grundsätzlich ausgeschlossen sein. Auch werden Abgebildete, wie bisher unter dem KUG, schwerwiegendere Persönlichkeitsrechte in die Waagschale werfen können, die durch Veröffentlichung von Street Photography ohne Einwilligung verletzt werden könnten.

 

Von einer Bildaufnahme, also einer Datenerhebung und -speicherung Betroffene, also die Abgebildeten, haben umfassende Rechte gegen den Fotografen. So bestehen umfangreiche Informationspflichten und umfangreiche Rechte auf Auskunft in Art. 13-15 DSGVO. In Art. 16 – 20 DSGVO sind die Rechte auf Berichtigung und Löschung der Betroffenen geregelt. Schließlich finden sich in Art. 21 und 22 DSGVO das Widerspruchsrecht des Abgebildeten und ein Recht auf automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall.

 

bearbeitet von digan78_reloaded
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vor 6 Stunden schrieb esdeebee:

Ich bin da  absolut bei Dir, dass das Fotografieren der Öffentlichkeit ziemlich spaßfrei wird, wenn sich jeder da als Sheriff aufspielt.

Mir ist so eine Sheriffspielerei bereits vor Jahren in einem hessischen Dorf passiert - ganz ohne Menschenfotografiererei und den Gedanken an das Datenschutzgesetz!
Ich war damals auf Dienstreise und wollte nach Feierabend nur ein paar schöne Fotos von diesem malerischen Dorf machen.
Es dauerte nicht lange, da gab es einige Dorfbewohner, die das Recht am eigenen Bild einforderten - was gänzlich unbegründet war, da ich ja keine Menschen abgelichtet hatte.
Das ganze würde rechtlich wohl unter Panoramafreiheit abgehandelt werden, auch wenn die Bewohner sich selber abgelichtet fühlten, obwohl es nur z.B. ihre Haustüre war.
Selbst mein Versuch unter einem parkenden Auto eine Katze zu fotografieren hat tiefstes Mißtrauen erweckt. "Hey, der hat unter deinem Auto fotografiert!"
Die dort an den Tag gelegte Hysterie hat mich damals ziemlich schockiert.
Heute würde ich damit vermutlich souverärener umgehen.
Ich habe jedenfalls einige der Fotos auf dem Kameradisplay gezeigt, um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen - sie waren ja gänzlich unverfänglich.

Zivilcourage in allen Ehren - aber das von Detelv geschilderte Verhalten der selbsternannten "Hüterin des Rechtes" hätte zumindest die Gesetzeshüter dazu veranlassen sollen, das gemachte "Beweisfoto" löschen zu lassen. Es hat ja den gleichen "Tatbestand" erfüllt, der Detlev unberechtigterweise vorgehalten wurde.
Ich denke die Dame hat sich auch nicht einmal für die falsche Beschuldigung entschuldigt - zumindest das hätte der Anstand alle mal geboten.
Ich könnte bei solchem Verhalten aus der Haut fahren, wenn mit ziemlicher Vehemenz Anschuldigungen getätigt werden und wenn dann das Kartenhaus zusammenbricht sich kleinlaut zurückgezogen wird, das "eindeutige" Beweisfoto dann klammheimlich aber unter den Teppich gekehrt wird. Es hätte ja sonst zum Bummerang für die Dame werden können.
In meinen Augen verhalten sich hautsächlich Wichtigtuer so, wie es diese Frau in Detlefs Geschichte es tat.

Ich fand es jedenfalls wesentlich entspannter, vor dem Betreten eines Mittelaltermarktes in Mühlheim einen Hinweis am Kassenhäuschen zu lesen, dass im Rahmen dieser Veranstaltung Fotos und Videos erstellt werden und jeder damit rechnen muß, dass diese Aufnahmen auch im Internet oder sozialen Medien verwendet werden könnten. Wer damit nicht einverstanden wäre, könne sich ja dazu entscheiden, den Markt nicht zu besuchen.
Inwieweit das rechtlich korrekt war, kann ich leider nicht beurteilen, es sollte aber jeden Besucher darüber informieren das solche Veranstalltungen auch stattfinden, damit Fotos und Videos gemacht werden.
 

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vor 10 Stunden schrieb uli-P:

Im Übrigen kann Bilder nur sehen, wer hier angemeldet ist,

Stimmt nicht so ganz ;):

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!

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Es ist nun mal so, dass Gesetze in Grenzfällen immer Grauzonen aufweisen … erinnere mich an - lang ist's her - Vorlesungen in Rechtsphilosophie, in denen das thematisiert wurde. Die einen sehen's als Vorteil - Elastizität der Gesetze -, die anderen als Nachteil ("Woran kann ich mich nun halten?"). Und selbst die Höchstgerichte sind, wenn mal was den langen Instanzenweg gegangen ist, angehalten, sich am "Sinn des Gesetzes" zu orientieren, bis hin zum Studium der parlamentarischen Beratungen im Zuge der Gesetzgebung. Das "gesunde Volksempfinden" genügt in der Regel nicht, um Vorschriften auszuhebeln, und sich im Recht zu fühlen ist noch viel seltener ein Wegweiser, auch Recht zu behalten. Auf jeden Fall zeigen die hier konstruierten Fälle, dass es in der Regel immer unerfreulich wird, wenn Alltagssituationen auf ein "ich habe das rechtere Recht!" hinauslaufen (mit "konstruiert" unterstelle ich nicht, dass jemand etwas erfunden hat - jede Darstellung einer Situation ist ein subjektives Konstrukt, wie der japanische Regisseur Akira Kurosawa in "Rashomon" wunderbar gezeigt hat). 

Ich möchte die Bedeutung der rechtlichen Klarheiten nicht herunterspielen, aber in 99 % der strittigen Fälle würde m.E. eine freundlich-höfliche Kommunikation mehr bringen als ein Rechtsstreit vor Ort auf der Basis fragwürdiger Annahmen. Und, ganz ehrlich - welches Bild lohnt denn tatsächlich im Fall des Falles all den Ärger? Es sei denn, ich meine, gerade das Pressefoto des Jahres geschossen zu haben … wenn ich irgendwo jemand fotografiert habe, und die/der meint dann, das sei ihm nicht recht, dann habe ich kein Problem damit, das - wenn's möglich ist - entspannt zu besprechen, den anderen Standpunkt anerkennend … und wenn ich sehe, dass jemand dabei bleibt, nicht im Bild sein zu wollen, dann lösche ich das Foto. Im Ernst - wieviel reicher wäre die Welt, wenn ich es behalten würde? Wenn solche Auseinandersetzungen eskalieren, geht es ja selten um das Bild an sich, sondern darum, dass sich jemand in seiner Integrität verletzt fühlt. Vielleicht in psychischen Kontexten, die wir nicht kennen … und ich als Fotograf fühle mich auch in meinen Rechten beeinträchtigt, zumindest in denen, die ich zu haben meine, und so schnell schaust du nicht, ist der schönste Streit entbrannt. Um des Kaisers Bart meistens, oder?

Wenn ich solche Situationen prinzipiell freundlich statt rechthaberisch meistere, wird es meistens befriedigend für beide Seiten ausgehen - auch dann, wenn ich ein Bild lösche, weil ich die Gefühle eines Mitmenschen respektiere. Hätte ich diese prinzipielle Achtung nicht, sollte ich auch keine street photography betreiben, die m.E. nichts mit Paparazzi-Mentalität zu tun hat. 

Und zur Polizei noch: Na selbstverständlich zeige ich, wenn da ein Auge des Gesetzes hinzugezogen wird, sehr entgegenkommend mein Display her, bespreche die Gründe, warum ich das Foto gemacht habe, und lösche es achselzuckend auch, wenn es denn sein muss. Unter anderem deshalb, weil die unerlaubte Datenspeicherung (sprich: ein Foto ohne Einverständniserklärung) ohnedies zur Löschung führen wird - und wenn nicht vor Ort, dann eben am Ende eines langen, teuren Verfahrens, bei dem sich die Anwälte die Hände reiben. Die Fälle, in denen das Recht am persönlichen Bild hinter höher bewertete Rechte zurücktritt, sind nicht eindeutig, aber doch nachvollziehbar geregelt … ich denke, da ist gut beraten, wer selbstkritisch andere Lösungswege sucht. Dem Michael Kohlhaas ist es ja nicht wirklich gut ergangen ...

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