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vor 6 Stunden schrieb e-light:

KI Bilder unterscheiden sich im Wesen von mechanisch gemachten Bildern, dadurch was sie zeigen/entstehen lasst.

Man erkläre mir, was "KI" in der Fotografie bedeutet? Mit einer Definition anzufangen, das wäre hilfreich. "Intelligenz"
ist ein inflationär verwendeter Begriff, der auch dort mit Nachdruck ins Spiel gebracht wird, wo sie fehlt.

Der Stein des Anstoßes kam vermutlich wegen der Problematik der Bildmanipulation mittels technischer Verfahren ins Rollen.
Diese Verfahren finde ich nirgends beschrieben. Also frage ich: Ist die Augenerkenung eine KI-Fähigkeit? Oder ist die 
Objektivkorrektur bei JPEGs eine solche? Oder Morphing? Oder der automatische Weißabgleich? Oder "Photomerge" (in Photoshop)?
Oder "Merge to HDR" (in Photoshop)?

Nächste Frage: Inwiefern unterscheidet sich eine "Bildbearbeitung" von einer "Bildmanipulation"? Um Letztere wird es wohl
vor allem gehen. Aber gibt es Bildmanipulation in der Fotografie denn nicht, seit es die Fotografie gibt?

Nächste Frage: Gibt es in der digitalen Fotografie überhaupt Möglichkeiten der Bildbearbeitung ohne KI-Einsatz?

Das Grundmerkmal von KI könnte sein, dass eine Software oder eine Maschine mithilfe von Algorithmen, sodann aber autonom festlegt,
wie sie vorgeht ("handelt"). Aber wer will zuverlässig wissen, wann dieser Sachverhalt gegeben ist? Wenn ich mit Photoshop oder
der NikCollection arbeite, ist dann KI im Spiel (vermutlich ja)? Und wenn ja, wie viel und an welcher Stelle? Kann ich entsprechende Module umgehen?

Die Bundesregierung äußert sich zu diesen Fragen nur vage: "Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen."
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ai-act-2285944). Sie verrät jedoch nicht, was unter "missbrauchen" zu verstehen ist.
(Beispiel: Missbrauche ich KI, wenn ich mit ihrer Hilfe einen Pixelfehler korrigiere? Oder gebrauche ich sie nur?

Mir erscheint diese Verordnung, weil ich all diese Fragen für mich nicht zufriedenstellend beantworten kann und darauf auch von andern
noch keine befriedigende Antwort erhalten habe, wie ein Schuss in den Nebel, und nicht genaug damit, auch noch 
mit der Schrotflinte. Die Verordnung will Ordnung unter Verzicht auf Klarheit schaffen. Das wird nicht funktionieren. Vielleicht wäre es eine Lösung,
eine Verordnung zu erlassen, die Verordnungen dieser Art unterbindet.

Sollte es so sein, dass man versucht, mittels Komplexität Transparenz zu schaffen? Oder gar so, dass man beides verwechselt?

Fragen über Fragen ...

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Fakt ist doch, dass ein Bild, welches komplett mit KI generiert wurde, zwar ein Bild, jedoch keinesfalls ein Foto ist. Ein solches Bild zu kennzeichnen, macht sicherlich auch Sinn. Ein Foto, welches in irgendeinem Bildbearbeitungsprogramm oder kameraintern durch Verwendung von KI in Form von Entrauschen oder einer ähnlich "bildverbessernden" Funktion verändert wurde kennzeichnen zu wollen, ist meines Erachtens ein komplett sinnfreies Unterfangen, da es wohl jedes Foto betreffen würde. 

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vor 1 Stunde schrieb Ronny1976:

Die Hauptfrage ist doch, was das bringen soll.

Glaubt hier auch nur einer auch nur eine Sekunde daran, dass sich ein "Pressefotograf" aus Trumps oder Putins Entourage oder einer unserer blaubraunen Freunde sich auch nur ansatzweise an diese Pflicht halten wird?

Die beiden Ersten sind Gott sei Dank nicht in der EU und unsere blauen Freunde übertreten dann halt das Gesetz (Sind sie ja gewohnt)

 

bearbeitet von Don Pino
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@mjh hat es in seinem Kommentar unter dem Artikel ganz gut beschrieben, es geht um die Provenienz eines Bildes also eine Historie von der Bildaufnahme in der Kamera bis zu den einzelnen Bearbeitungsschritten am Bild. Nach meiner Kenntnis hat Adobe ein Verfahren entwickelt mit dem die Informationen mit einem unsichtbaren Wasserzeichen im Bild direkt gespeichert werden. Sie können darum auch nicht nachträglich manipuliert werden.

Leica ist mit der M11-P der erste Kamerahersteller gewesen, der das umgesetzt hat. Man kann darüber spekulieren, warum das ausgerechnet Leica gelungen ist.

https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/content-credentials-schutz-vor-bildmanipulationen-im-ki-zeitalter

Bei Leica gibt es da auch einige Dokumentationen, wie das alles funktioniert. Aktuell hat es noch die SL3-S und die M11-D, die kurz vorher herausgekommene SL3 aber nicht.

Ähnlich ist es bei Fuji dort ist mir nur die GFX 100 S II bekannt, nicht aber die GFX 100 II. Man kann vermuten, dass es nicht mit einem Firmwareupdate getan ist, sondern diese Kameras schon einen Security Chip eingebaut haben.

Nikon hat mit dem Einbau von C2PA bei der Z6III eine Niederlage erlitten, nachdem ein aufmerksamer Anwender das System über die Funktion für Mehrfachbelichtungen kompromittiert hatte. Gerade die Kamerahersteller, die traditionell bei der Reportagefotografie vertreten sind, ist der Einbau meiner Meinung nach ziemlich wichtig. Andere Kamerahersteller haben C2PA ebenfalls schon teilweise in neueren Kameras eingebaut.

Die Mitglieder der CAI Initiative:

https://contentauthenticity.org/our-members

Interessant ist nur, ob es zwingend den Security Chip benötigt, oder ob sich C2PA auch über ein Firmware Update einbauen lässt.

 

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Ich lese in Art. 2 Abs. 10 des EU Artificial Intelligence Act:

10. Diese Verordnung gilt nicht für Verpflichtungen von Betreibern, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die KI-Systeme im Rahmen einer rein persönlichen, nicht-beruflichen Tätigkeit nutzen.

Da fühle ich mich als Amateur angesprochen und spare mir die weitere Lektüre des Verordnungswerkes. Jedenfalls solange, bis der Begriff "rein persönlich" geklärt ist. Da die Abmahnindustrie sicher schon ihre Messer wetzt, wird es da ja bald höchstrichterliche Hilfestellung geben.

Allerdings frage ich mich, wie die Verordnung dann die Vermüllung der Social-Media-Plattformen verhindern will. Wollen die dann Meta, Google & Co. in die Haftung für User-Content nehmen? Und noch ein Punkt: Dieser Post ist selbst formuliert. Ich kenne inzwischen viele, die alle ihre Texte mit Co-Pilot aufblasen. Das würde dann ja auch unter den AI Act fallen. Herrje, sie haben aus der Cookie-Richtlinie nichts gelernt.

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vor einer Stunde schrieb rotauge:

Nach meiner Kenntnis hat Adobe ein Verfahren entwickelt mit dem die Informationen mit einem unsichtbaren Wasserzeichen im Bild direkt gespeichert werden. Sie können darum auch nicht nachträglich manipuliert werden.

Darf ich kurz zusammenfassen, wie ich die Sache bis hierher verstanden bzw. missverstanden habe?

Das sieht so aus, dass man jeweils neueste Software von Adobe (natürlich!, von wem denn sonst?) benötigt oder einen
Authentizitäts-Chip (man verzeihe mir diese begriffliche Verkürzung), der die dann noch "zulässigen" Kameras schmückt.
Dass das mit Kosten, sprich Kaufkraftabschöpfung verbunden ist, versteht sich. Das ist dann nichts anderes
als die Kommunikationskultur hinter der Bezahlschranke.

Ist das nun das Ende der freien Fotografie, bei der es einem erlaubt ist, (sich) von einer Sache einfach nur ein Bild zu machen
und es anschließend so zu bearbeiten, dass es ansehnlicher ist oder die Intention des Fotografen getreuer widerspiegelt?

Wenn das die Konsequenz ist, steht demnächst hier eine Fuji-Ausrüstung mit drei Kameras und allen nötigen Objektiven
zum Verkauf. Statt zu fotografieren werde ich dann lieber schreiben, denn da ist es unter dem Deckmantel
der freien Meinungäußerung noch straf- und abmahnungsfrei möglich, das Bild der Welt nach Belieben zu manipulieren.
Das geht noch so lange gut, bis es jemand bemerkt.

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Es lohnt sich übrigens mal, einen Blick in die Erwägungsgrunde des AI Act zu werfen. Schon beim ersten Erwägungsgrund wird klar, dass Fotoamateure nicht im Fokus der Verordnung stehen. Ganz wunderbar übrigens der letzte Satz im Erwägungsgrund Nr. 6:

"Sie (die AI) sollte als Werkzeug für den Menschen dienen, mit dem letztendlichen Ziel, das menschliche Wohlbefinden zu steigern."

Daher, wenn ich mit generative fill das Papiertaschentuch aus der idyllischen Waldszene entferne, steigere ich das Wohlbefinden des Betrachters. Alles ist gut...

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vor 2 Stunden schrieb Al Garb:

Ein Foto, welches in irgendeinem Bildbearbeitungsprogramm oder kameraintern durch Verwendung von KI in Form von Entrauschen oder einer ähnlich "bildverbessernden" Funktion verändert wurde kennzeichnen zu wollen, ist meines Erachtens ein komplett sinnfreies Unterfangen, da es wohl jedes Foto betreffen würde. 

Das ist ja deshalb auch nicht der Fall. Es geht um generative KI-Funktionen, und die sind ja auch nicht verboten, sondern es wird einfach eingetragen (in den Metadaten), was konkret zum Einsatz kam. Fände ich auch ganz gut bei anderen Verfahren, die gar nichts mit KI zu tun haben und aus Fotos alles Mögliche machen, nur eben kein Bild, das irgendeine Realität im Sinne einer tatsächlich zu einem Zeitpunkt existierenden Situation abbildet. Wie gesagt: alles erlaubt und super, nur wüsste ich schon oft ganz gerne, was hinter vielen "Fotos" steckt.

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Vom Grundsatz her macht eine Regelung, die KI kennzeichnet, ja durchaus Sinn und dürfte im allgemeinen Interesse liegen (nur diejenigen deren Interesse in der Manipulation von Menschen liegt dürfen das anders sehen).

Wie sinnhaft die aktuelle Regelung ist vermag ich noch nicht zu beurteilen. Aber man ist ja seit DSGVO usw. schon einiges gewohnt.

Die Gefahr das @Alsbaldseine Kameras verkaufen muss, sehe ich derzeit nicht, der Beitrag von @Harlemzeigt ja auch auf das es da einen Lichtblick geben könnte. Dennoch wird man sicher Lösungen finden müssen, die Fotografen (Amateure wie Profis) vor den Abmahnanwälten schützt. M.E. auch in Zusammenarbeit mit Betreibern, wie z.B. dieses Forums hier. 

Das es im professionellen Bereich insbesondere für Bildjournalisten, aber auch für Gutachter, Polizei usw. ein technischer Weg entwickelt wurde um Authentizität sicherzustellen ist doch zu begrüßen. 
Aber auch da tun sich Baustellen auf. In all diesen Bereichen werden heute schon Smartphones als Arbeitsgerät und Kamera benutzt und die nutzen heute auch KI zur Bildoptimierung. Jeder kennt vermutlich auch die Werbung für die Google und Apple SP in denen störende Personen / Gegenstände einfach entfernt werden.

Doch auch da gibt es mittlerweile erste Fotoapps die eine solche Manipulation nicht zulassen. 
Es bleibt jedenfalls spannend. 

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41 minutes ago, Rico Pfirstinger said:

Fände ich auch ganz gut bei anderen Verfahren, die gar nichts mit KI zu tun haben und aus Fotos alles Mögliche machen, nur eben kein Bild, das irgendeine Realität im Sinne einer tatsächlich zu einem Zeitpunkt existierenden Situation abbildet. Wie gesagt: alles erlaubt und super, nur wüsste ich schon oft ganz gerne, was hinter vielen "Fotos" steckt.

Den Wunsch des Betrachters kann ich bei dokumentarischen Fotos oder Reportagefotografie noch nachvollziehen. Darüber hinaus kann ich allerdings nicht erkennnen, warum der Betrachter das unbedingt wissen müsste. Schließlich kann ich in einem Museum auch nicht erkennen, welche Pigmente der Maler benutzt und mit welchen Pinseln er gearbeitet hat.

 

40 minutes ago, AS-X said:

Das es im professionellen Bereich insbesondere für Bildjournalisten, aber auch für Gutachter, Polizei usw. ein technischer Weg entwickelt wurde um Authentizität sicherzustellen ist doch zu begrüßen. 

Das sehe ich genauso und in diesem Bereich ist es absolut sinnvoll, die Authentizität eines Fotos über eine Signatur belegen zu können.

bearbeitet von Windfall
Fehlerhafte Zitatzuordnung korrigiert.
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vor 14 Minuten schrieb Windfall:

Den Wunsch des Betrachters kann ich bei dokumentarischen Fotos oder Reportagefotografie noch nachvollziehen. Darüber hinaus kann ich allerdings nicht erkennnen, warum der Betrachter das unbedingt wissen müsste.

Ich möchte oft ganz gerne wissen, inwieweit ein "Foto", das mir gefällt oder mich interessiert, überhaupt ein Foto ist. Vor allem, wenn es unter "Fotografie"  ausgestellt, vermarktet oder einfach nur gezeigt wird. Viele Fotowettbewerbe haben deshalb nicht umsonst klare Regelungen. Hat vermutlich damit zu tun, dass man da gerne weiß, wie viel oder wie wenig Foto in dem "Foto" letztlich steckt. Deshalb freue ich mich über ein System, das hier eine lückenlose Dokumentation verspricht, die man dann natürlich auch nicht einfach manipulieren kann. Und wenn man sie löscht, dann ist man eben raus – aus dem Wettbewerb, aus der Monetarisierung und aus dem Kreis der seriös agierenden Teilnehmer. 

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12 minutes ago, Rico Pfirstinger said:

Ich möchte oft ganz gerne wissen, inwieweit ein "Foto", das mir gefällt oder mich interessiert, überhaupt ein Foto ist. Vor allem, wenn es unter "Fotografie"  ausgestellt, vermarktet oder einfach nur gezeigt wird. Viele Fotowettbewerbe haben deshalb nicht umsonst klare Regelungen. Hat vermutlich damit zu tun, dass man da gerne weiß, wie viel oder wie wenig Foto in dem "Foto" letztlich steckt. Deshalb freue ich mich über ein System, das hier eine lückenlose Dokumentation verspricht, die man dann natürlich auch nicht einfach manipulieren kann. Und wenn man sie löscht, dann ist man eben raus – aus dem Wettbewerb, aus der Monetarisierung und aus dem Kreis der seriös agierenden Teilnehmer. 

Das ist eine - durchaus nachvollziehbare - Sichtweise. Der liegt m.E. allerdings eine weitgehend technisch analytische Rezeption eines Fotos zugrunde. Für eine ausschließlich ästhetischen Sichtweise ist der Weg, der zum Ziel geführt hat, eher nebensächlich. Hier zählt dann nur die Wirkung, welche des Ergebis beim Betrachter hinterlässt. 


Viele der Werke von Gursky dürftest Du dann ja aus Deiner Perspektive vermutlich gar nicht als Foto im eigentlichen Sinn einstufen, oder?

bearbeitet von Windfall
Nachtrag
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vor 4 Minuten schrieb Windfall:

Viele der Werke von Gursky dürftest Du dann ja aus Deiner Perspektive vermutlich gar nicht als Foto im eigentlichen Sinn einstufen, oder?

Auch da finde ich es sehr interessant, wie es zustande kam. Alleine schon, weil man ja als normaler Fotograf beim Betrachten eines Fotos automatisch überlegt, wie man sowas selber machen würde oder könnte und wieso die eigenen Fotos solcher Motive nicht so aussehen. Wenn man dann erfährt, wie wenig Foto in so einem "Foto" steckt und wie viel Nachbearbeitung, Compositing, Retusche und so weiter, relativiert sich das Ganze. So etwas würde ich auch nie und nimmer als Fotografie durchgehen lassen, das ist dann eher Bildkreation, bei der auch Fotos eine Komponente waren. Wie gesagt, alles super und toll (deshalb interessiert es einen ja auch), aber aus meiner Sicht eine Mogelpackung, wenn als "Foto" deklariert.

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wir iwst es komplett egal, was Leute privat, oder in der Werbung machen, aber bei Nachrichten/Pressefotografie bin ich, enau wie bei Wettbewerben, der Meinung, dass KI gekennzeichnet werden muss.

Die Idee das in der Kamera zu verifizieren, ist gut, schliesst aber zB eine RAW Entwicklung wieder aus .... andererseits arbeiten ja alle Hersteller daran, die JPGs immer besser zu machen.. und die in der Kamera konvertierten Bilder (zB auch bei Fuji und Olympus) sollten ja auch die Kennzeichnung erhalten. vielleicht wird die Nutzung der Kamera am PC eine neue Beliebtheit bekommen

Bis dahin sollte man nicht alles glauben, was man auf YT oder diversen Nachrichtenportalen so sieht ... wie eigentlich immer

ist ja nicht so, dass Manipulation nicht schon immer passiert ist .. 

https://www.srf.ch/play/tv/srf-news/video/diese-afghanistan-bilder-sind-manipuliert?urn=urn:srf:video:20575627-c63a-4279-89c1-c79c710f187a

https://www.watson.ch/wissen/history/145635349-wegretuschiert-wie-stalin-lenin-und-co-missliebige-leute-cancelten

 

bearbeitet von nightstalker
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vor 5 Stunden schrieb Ronny1976:

Die Hauptfrage ist doch, was das bringen soll.

Ich finde es grundsätzlich richtig Manipultionen und Fälschungen einfach nachvollziehen zu können. Deshalb bin ich für klare Standards und gesetzliche Vorgaben dankbar. Das ist doch beispielsweise für Produktfälschungen (Betrug am Kunden) auch unstrittig. 

bearbeitet von Schlonzbronz
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vor 7 Stunden schrieb Alsbald:

Man erkläre mir, was "KI" in der Fotografie bedeutet? Mit einer Definition anzufangen, das wäre hilfreich. "Intelligenz"
ist ein inflationär verwendeter Begriff, der auch dort mit Nachdruck ins Spiel gebracht wird, wo sie fehlt.

Der Stein des Anstoßes kam vermutlich wegen der Problematik der Bildmanipulation mittels technischer Verfahren ins Rollen.
Diese Verfahren finde ich nirgends beschrieben. Also frage ich: Ist die Augenerkenung eine KI-Fähigkeit? Oder ist die 
Objektivkorrektur bei JPEGs eine solche? Oder Morphing? Oder der automatische Weißabgleich? Oder "Photomerge" (in Photoshop)?
Oder "Merge to HDR" (in Photoshop)?

 

KI erzeugt Bilder nach Anweisungen die in einer virtuelle Welt spielen! Diese Welt ist nicht real; auch ein Abbild ist nicht real!

Das ist der Unterschied.

Was Du anführts ist hingegen künstlerische Freiheit in Veränderung, ein im Realen gemachtes Bildes!

Was völlig was anderes ist.

Wer also ein wirkliches Abbild macht, braucht sich nicht für RAW Veränderungen rechtfertigen.

Perfekte KI Bilder, die neue "Welten" als real zeigen, sind als KI zu Kennzeichnen!

Die Beweislastumkehr an die Kamerahersteller zu binden ist schwachsinn.

KI Inhalte sind beweislastig zu stellen.

Sonst kann man das gesamte Urheberrecht gleich beerdigen.

Letztlich wäre die Beweispflicht eigener geistiger Arbeit der Untergang jedes schöpferischen Arbeites.

Das europäische Recht auf Vergütung geistigen Eigentum ist heute übrigen gestärkt worden, genau mit dieser Begründung.

Das KI /Ai Modell besteht darin, unrechtmäig genutztes Eigentum als Werkzeug künstlichen Schöpfungsakts zu nutzen.

Jeder Student kennt die Regeln (es gibt Ausnahmen) die fallen gerade wegen des Plagiats durch KI Anwendungen damit auf.

Diese KI-Programme nutzen aber mit gekauften Rechten von Rechte-Inhabern KI als Suchfunktion im Vergleich zum Orginaltext

Der ist real

So sollte es auch beim Bild sein, sonst sind wir alle bald kreativlos und alternativlos der KI ausgeliefert.

 

 

bearbeitet von e-light
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vor 9 Stunden schrieb matthew:

Was meinst du wohl, weshalb einige Kamerahersteller (Leica, Sony, Nikon...) daran arbeiten, einen Nachweis gemäß CAI/C2PA zu implementieren, allerdings mit noch nicht durchgehendem Erfolg? Jedes in der Kamera verarbeitete Bild, durch z.B. Stacking, Mehrfachbelichtung etc.pp. ist bereits AI "trächtig".
Aber Danke für's Gespräch - war 'ne schöne Zeit, bye!

 

Hinweis: Beim beabsichtigten Zeilenwechsel öfter mal an die Umschalttaste denken, das erhöht die Lesbarkeit ungemein.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

Juristen sind immer geneigt sich "Hintertüren" zu belassen. Eindeutiger wäre die Beweislast beim KI/Ai Verwender zu belassen!

Er muss dem Abmahnanwalt beweisen, das das Bild der Text der Song nicht Ki generiert wurde. Wenn der zwiingende Hinweis Wasserzeichen what ever aus dem Text dem Song dem Bild entfernt wurde Es geht bei Kopieren die Banknoten nicht scannen.

Warum nicht die Ki/Ai Hersteller software zwingen die Songtexte Bilder Texte als Ki/Ai mit Wasserzeichen an Herstellungsort zu Kennzeichnen!

Geht dann das "Stehlen und Kopieren" als Geschäftsmodell nicht mehr auf?

Welche Reputation hat man als Geschäft Firma, Songschreiber Fotograf  wenn man nur offensichtliche Ki nutzt?

bearbeitet von e-light
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vor 8 Stunden schrieb Alsbald:

Man erkläre mir, was "KI" in der Fotografie bedeutet? Mit einer Definition anzufangen, das wäre hilfreich. "Intelligenz"
ist ein inflationär verwendeter Begriff, der auch dort mit Nachdruck ins Spiel gebracht wird, wo sie fehlt.

Der Stein des Anstoßes kam vermutlich wegen der Problematik der Bildmanipulation mittels technischer Verfahren ins Rollen.
Diese Verfahren finde ich nirgends beschrieben. Also frage ich: Ist die Augenerkenung eine KI-Fähigkeit? Oder ist die 
Objektivkorrektur bei JPEGs eine solche? Oder Morphing? Oder der automatische Weißabgleich? Oder "Photomerge" (in Photoshop)?
Oder "Merge to HDR" (in Photoshop)?

Nächste Frage: Inwiefern unterscheidet sich eine "Bildbearbeitung" von einer "Bildmanipulation"? Um Letztere wird es wohl
vor allem gehen. Aber gibt es Bildmanipulation in der Fotografie denn nicht, seit es die Fotografie gibt?

Nächste Frage: Gibt es in der digitalen Fotografie überhaupt Möglichkeiten der Bildbearbeitung ohne KI-Einsatz?

Das Grundmerkmal von KI könnte sein, dass eine Software oder eine Maschine mithilfe von Algorithmen, sodann aber autonom festlegt,
wie sie vorgeht ("handelt"). Aber wer will zuverlässig wissen, wann dieser Sachverhalt gegeben ist? Wenn ich mit Photoshop oder
der NikCollection arbeite, ist dann KI im Spiel (vermutlich ja)? Und wenn ja, wie viel und an welcher Stelle? Kann ich entsprechende Module umgehen?

Die Bundesregierung äußert sich zu diesen Fragen nur vage: "Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen."
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ai-act-2285944). Sie verrät jedoch nicht, was unter "missbrauchen" zu verstehen ist.
(Beispiel: Missbrauche ich KI, wenn ich mit ihrer Hilfe einen Pixelfehler korrigiere? Oder gebrauche ich sie nur?

Mir erscheint diese Verordnung, weil ich all diese Fragen für mich nicht zufriedenstellend beantworten kann und darauf auch von andern
noch keine befriedigende Antwort erhalten habe, wie ein Schuss in den Nebel, und nicht genaug damit, auch noch 
mit der Schrotflinte. Die Verordnung will Ordnung unter Verzicht auf Klarheit schaffen. Das wird nicht funktionieren. Vielleicht wäre es eine Lösung,
eine Verordnung zu erlassen, die Verordnungen dieser Art unterbindet.

Sollte es so sein, dass man versucht, mittels Komplexität Transparenz zu schaffen? Oder gar so, dass man beides verwechselt?

Fragen über Fragen ...

Typische Hintertüren die sich Juristen offen halten um vom sicher kommenden Rechtsstreit gut leben zu können.

Eieindeutig Ki Kreativität (egal welche ) ist Kennzeichnungspflichtig die Beweislast NICHT ki generiert zu sein trägt der Hersteller/ Nutzer

Letzter bei Entfernung des KI Hinweis. Das wäre eindeutig im Urhebersinn.

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Ich finde das alles viel zu kompliziert. Ich will einfach fotografieren und meine Fotos so bearbeiten, wie ich es möchte..mit und ohne KI. Und keiner soll mir dabei was vorschreiben oder verbieten. 

Gustav

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vor 2 Minuten schrieb e-light:

Typische Hintertüren die sich Juristen offen halten um vom sicher kommenden Rechtsstreit gut leben zu können.

Können wir mal solche stereotypen Unterstellungen eines ganzen Berufstandes unterlassen?

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Da es jetzt so viel um Beweislast und deren Umkehr geht und ich gerade bei einigen Beiträgen nicht mehr durchsteige: Im Strafrecht gilt aus gutem Grund die Unschuldsvermutung. Diese hat zur Folge, dass jemandem, dem man eine Straftat vorwirft, diese nachgewiesen werden muss. Und nicht umgekehrt, dass er seine Unschuld beweisen muss aufgrund irgendeines Vorwurfs. Das sollte jetzt im Zusammenhang mit KI und Bildbearbeitung auf jeden Fall nicht einfach umgedreht werden, finde ich.

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