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Fotos von Zimmer mit Fototapete veröffentlicht...sehr interessanter Fall für das Urheberrecht


McA

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Kauft keine Tapeten mehr, außer einfarbigen! Steckt alle Bücher in neutrale Umschläge! Hängt alle Bilder ab, bevor Ihr Eure Partygäste fotografiert!

Oder setzt Euch dafür ein, den Wildwuchs im Urheberrecht zu stutzen …

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vor 1 Stunde schrieb mjh:

Kauft keine Tapeten mehr, außer einfarbigen! Steckt alle Bücher in neutrale Umschläge! Hängt alle Bilder ab, bevor Ihr Eure Partygäste fotografiert!

Oder setzt Euch dafür ein, den Wildwuchs im Urheberrecht zu stutzen …

Was ist mit den Designer Klamotten der Party Gäste ?

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Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung die Bilder jetzt auch öffentlich zugänglich gemacht:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/14_O_350_21_Anerkenntnisurteil_20220818.html

Das ist aber bestimmt in Ordnung so 🤔

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So kann man also als Fotograf auch sein Geld verdienen. Abgesehen davon dass es  nicht die  feine Art ist und das was hierzulande die Gerichte entscheiden auch nicht ganz in diese Welt passt.... Es ist einfach nur schlimm. Da muss man sich also bei jedem Artikel den man kauft jetzt gewahr sein ihn vor einem Foto aus der Wohnung zu räumen, wenn man nicht nach  tagelanger Suche  eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Verkäufer eingeholt hat. Wahnsinn und völlig krank.

 

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Verrückt: eigentlich ist solch eine Vervielfältigung und Verbreitung doch die beste Werbung. Wenn mir die Tapette gefällt, würde ich sie suchen und kaufen. Von dem kleinen Foto hat doch Niemand einen Nutzen. Und Niemand einen Schaden.

Ist mir zu kompliziert. 

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vor 2 Minuten schrieb Maikäfer:

Verrückt: eigentlich ist solch eine Vervielfältigung und Verbreitung doch die beste Werbung. Wenn mir die Tapette gefällt, würde ich sie suchen und kaufen. Von dem kleinen Foto hat doch Niemand einen Nutzen. Und Niemand einen Schaden.

Ist mir zu kompliziert. 

Das schlimmer ist doch , dass keiner daran denkt, wenn er sowas kauft und nie auf die Idee käme, da zu recherchieren und eine Genehmigung einzuholen, das ist mit dem Kauf der Tapete doch für den Käufer erledigt. Er hat doch dafür bezahlt und wenn müsste es der Händler doch groß auf die Tapete schreiben, dass man die nur zu Hause und nicht fotografieren darf. Für mich klingt das ziemlich nach gewolltem Geldverdienen und das es der Fotograf und seine Anwälte direkt darauf anlegen. Schließlich scannen sie ja auch das Internet nach diesen Bildern durch. Ich denke mal , dass wir solche Gerichtsverhandlungen einfach nicht brauchen. Das ist doch alles von vorneherein geplant und provoziert. da schämt man sich für seine Berufs Kollegen, wenn man sowas liest.

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Urheberrecht schön und gut.

 

Aber wie im Artikel kurz erwähnt: Wenn nirgends wo eine Signatur vorhanden ist, wie kommt man auf den Urheber?

Vorallem scheint es sich um ein gemaltes Bild auf der Fototapete zu handeln. Also nicht direkt um das Foto des Fotografen. Also wird es noch schwerer. Denn geklagt wurde ja vom Fotografen.

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vor 15 Minuten schrieb lowrider82:

Wenn nirgends wo eine Signatur vorhanden ist, wie kommt man auf den Urheber?

Unabhängig davon, dass es sich hier vielleicht um einen Auswuchs des Urheberrechts handelt, ist das Prinzip ganz einfach: Wenn du irgendetwas wirtschaftlich nutzen willst (wie hier geschehen), was dir nicht gehört, dann brauchst du die Einwilligung des Rechteinhabers. Wenn du den nicht kennst, dann kannst du es eben nicht nutzen. Bilder sind keine herrenlose Sache.

bearbeitet von Harlem
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vor 55 Minuten schrieb Harlem:

Unabhängig davon, dass es sich hier vielleicht um einen Auswuchs des Urheberrechts handelt, ist das Prinzip ganz einfach: Wenn du irgendetwas wirtschaftlich nutzen willst (wie hier geschehen), was dir nicht gehört, dann brauchst du die Einwilligung des Rechteinhabers. Wenn du den nicht kennst, dann kannst du es eben nicht nutzen. Bilder sind keine herrenlose Sache.

„Was dir nicht gehört“ klingt so, als hätte sich hier jemand etwas widerrechtlich angeeignet, aber das ist ja nicht der Fall. Der Hersteller der Tapete hat den Fotografen für eine Nutzungslizenz zur massenhaften Bedruckung von Tapeten bezahlt und der Hotelbesitzer hat die Tapeten gekauft. Das Problem besteht darin, dass wir täglich Dinge kaufen, auf die irgendwelche urheberrechtlich geschützten Bilder gedruckt sind, und sei es die gezeichnete Kuh auf der Weide, die einen Milchkarton ziert, oder der typografisch gestaltete Markenschriftzug. Wir gehen vernünftigerweise davon aus, dass wir mit dem Kaufpreis alle nötigen Rechte erworben haben, um diese Produkte im alltäglichen Rahmen nutzen zu können, ohne dass plötzlich ein Urheber vor der Tür stehen könnte, der uns das verbietet, so lange wir keine zusätzliche Lizenz erwerben. Dazu gehört auch, Fotos zu verbreiten, auf denen unter anderem diese Produkte zu sehen sind. Alles andere wäre nicht praktikabel, und das sehen, um den Juristen-Jargon zu bemühen, auch alle „billig und gerecht Denkenden“ so.

Kein Hotel würde seine Zimmer in Zukunft noch mit Fototapeten oder irgendwie anders von einem Urheber gestalteten Tapeten tapezieren, wenn das bedeutete, dass sie diese Zimmer nicht auf ihrer Website oder in einem Prospekt zeigen könnten. Für Tapetenhersteller bedeutet so ein Urteil, dass sie in Verträgen mit Fotografen und Grafikern künftig mehr Nutzungsrechte verlangen werden, damit sie keine Warnhinweise auf die Tapetenrollen drucken müssen, und die Fotografen/Künstler werden dafür keinen Cent mehr bekommen.

Nebenbeibemerkt: Ich glaube ja fest daran, dass sich nur alle an die einfache Regel „Sei kein *rschloch“ halten müssten, um die Welt besser zu machen. Damit wäre es nie zu dieser Klage gekommen.

bearbeitet von mjh
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vor 1 Minute schrieb mjh:

„Was dir nicht gehört“ klingt so, als hätte sich hier jemand etwas widerrechtlich angeeignet, aber das ist ja nicht der Fall. Der Hersteller der Tapete hat den Fotografen für eine Nutzungslizenz zur massenhaften Bedruckung von Tapeten bezahlt und der Hotelbesitzer hat die Tapeten gekauft. Das Problem besteht darin, dass wir täglich Dinge kaufen, auf die irgendwelche urheberrechtlich geschützten Bilder gedruckt sind, und sei es die gezeichnete Kuh auf der Weide, die einen Milchkarton ziert. Wir gehen vernünftigerweise davon aus, dass wir mit dem Kaufpreis alle nötigen Rechte erworben haben, um diese Produkte im alltäglichen Rahmen nutzen zu können, ohne dass plötzlich ein Urheber vor der Tür stehen könnte, der uns das verbietet, so lange wir keine zusätzliche Lizenz erwerben. Dazu gehört auch, Fotos zu verbreiten, auf denen unter anderem diese Produkte zu sehen sind. Alles andere wäre nicht praktikabel, und das sehen, um den Juristen-Jargon zu bemühen, auch alle „billig und gerecht Denkenden“ so.

Kein Hotel würde seine Zimmer in Zukunft noch mit Fototapeten oder irgendwie anders von einem Urheber gestalteten Tapeten tapezieren, wenn das bedeutete, dass sie diese Zimmer nicht auf ihrer Website oder in einem Prospekt zeigen könnten. Für Tapetenhersteller bedeutet so ein Urteil, dass sie in Verträgen mit Fotografen und Grafikern künftig mehr Nutzungsrechte verlangen werden, damit sie keine Warnhinweise auf die Tapetenrollen drucken müssen, und die Fotografen/Künstler werden dafür keinen Cent mehr bekommen.

Nebenbeibemerkt: Ich glaube ja fest daran, dass sich nur alle an die einfache Regel „Sei kein *rschloch“ halten müssten, um die Welt besser zu machen. Damit wäre es nie zu dieser Klage gekommen.

Das von dir gesagte kann ich im privaten Bereich unterschreiben.

Im kommerziellen Umfeld sehe ich das aber anders. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Hotel ähnlich reagieren würde, wenn Fotos aus seiner Lobby in einer fremden Werbung auftauchen würden, ohne dass dieses im Vorfeld abgestimmt war.

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vor 4 Minuten schrieb Harlem:

Im kommerziellen Umfeld sehe ich das aber anders.

Das die kommerzielle Verwendung da anders zu sehen ist, sehe ich ein. Bin kein Jurist, aber an der Urteilsbegründung fällt mir auf, dass dort die "kommerzielle" oder "gewerbliche" Verwendung gar nicht angezogen ist, sondern es nur um das öffentliche zugänglich Machen geht. Klingt so als wäre es egal ob privat oder geschäftlich.

Die Beklagte hat sich wohl auch mit Ihrer Begründung sie hätte die Tapete ja gekauft und damit sei alles geregelt, aufs Glatteis begeben. Ich kann mir auch im Drogeriemarkt eine CD mit Rockmusik kaufen, die CD gehört dann mir. Trotzdem darf ich die nicht nutzen wie ich möchte, zB bei Veranstaltungen spielen etc. Hier hat der Normalverbraucher auch eine Wahrnehmung dafür. Im Laden steht bei den CDs auch kein großes Warnschild, was man alles damit nicht machen darf.

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vor einer Stunde schrieb Harlem:

ist das Prinzip ganz einfach

Ist es das?

ICH (also meine laienhafte Meinung) würde hier abgrenzen, was im Mittelpunkt steht. Dazu käme noch, ob das beklagte Objekt überhaupt ortsveränderlich wäre oder zur Ausstattung dazu gehört. So wie es im Heise-Artikel zusätzlich angeführten Whiskey-Fall wäre. Was stand denn da im Mittelpunkt? Sicher nicht die Fototapete.

Zitat

Er hatte eine Wand seines Ladens mit einer Fototapete beklebt und dann vor der Wand abgestellte Ware online hergezeigt. Die Tapete war mit im Bild.

Ebenso gehört nunmal auch die Tapete zu dem angebotenen Raum, den man ja nicht vervielfältigen kann.

Und nochmal: Es geht hier um eine Malerei eines Fotos, welche zu einer Fototapete wurde. Und nun zusammen mit einem Zimmer abgelichtet wurde. Und der Fotograf klagt. Auch negative Werbung ist Werbung.

 

Weiters das Beispiel mit dem Möbelkatalog. Stand das Bild im Mittelpunkt? Konnte man davon aus dem Möbelkatalog heraus überhaupt eine relevante Kopie erstellen?

 

Um es auch klar zu stellen: Ich finde Urheberrecht, Markenschutz sowie Designschutz völlig in Ordnung. Aber irgendwo muß eine Grenze gezogen werden. Ich kann auch nicht sagen, wie ich reagieren würde, würde ich in die Situation des Verletzten kommen. Ich sehe es jedenfalls nicht so einfach. Weder ob privat noch gewerblich. Wie eingangs schon geschrieben wurde: nur noch weißer Hintergrund? Dann versuche ich mir hierfür das Urheberrecht zu sichern.

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vor 5 Minuten schrieb Harlem:

vor Gericht

Genau. Wer Recht hat, entscheidet sich vor Gericht.

Kurz weitergesponnen: Im Falle eines Beherbungsbetriebes. Fällt nicht sämtliches Vorhang-, Bettwäsche-, Teppich-, Laminatmuster oder Möbeldesign unter irgendeinen Urheberschutz (wenn nicht bereits designgeschützt)?

Ja, die Aussage der Beklagten, man wäre beim Kauf der Fototapete nicht entsprechend aufklärt worden, ist dumm.

Aber abseits des Rechtsspruches: Das Foto des Zimmers ist ja schon ein Verbechen. Derart lieblos.

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vor einer Stunde schrieb Harlem:

Im kommerziellen Umfeld sehe ich das aber anders. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Hotel ähnlich reagieren würde, wenn Fotos aus seiner Lobby in einer fremden Werbung auftauchen würden, ohne dass dieses im Vorfeld abgestimmt war.

Dass man in Innenräumen fotografierte Bilder von Privateigentum nicht ohne Lizenz gewerblich verwenden kann (wenn es sich um Fotos von öffentlichem Grund aus handelt, dagegen schon), ist allerdings eh klar und wird von niemandem bestritten. Es ist halt so, dass wir nicht alles haarklein regeln können, und selbst wenn, könnten wir nicht allem seitenweise Kleingedrucktes beilegen, das über gewährte und nicht gewährte Nutzungsrechte informiert – und erwarten, dass irgendjemand das lesen würde. Das wäre nicht praktikabel. Und wir müssen auch berücksichtigen, was für Rechtsvorstellungen überhaupt vermittelbar sind. Daher eben auch der Rekurs auf die „billig und gerecht Denkenden“, also das allgemeine, natürliche Rechtsempfinden, das auch vor Gericht eine Rolle spielt – über die Gesetze hinaus. Faktisch ist es natürlich so, dass sich Juristen nicht selten unter „billig und gerecht Denkenden“ nur Juristen vorstellen können, was solche Urteile wie das aktuelle erklären mag. Es ist ja kein Vorurteil, dass Gerichte manchmal lebensfremd urteilen.

Und wie gesagt: Wenn gestaltete Tapeten solche Probleme verursachen, kann man in letzter Konsequenz keine gestalteten Tapeten mehr verwenden, und so ein Urteil macht damit einen Markt kaputt, der auch den Fotografen Einnahmen ermöglicht. Man kann ja versuchen, auf seinem vermuteten Recht zu beharren, aber wenn man es damit überzieht, ist man ’raus und macht gar kein Geschäft mehr – darüber sollte man sich im Klaren sein, bevor man den Prozesshansel gibt.

Übrigens: In der neuen DOCMA 105 stelle ich das Buch „Fotorecht: Ihr Ratgeber für den fotografischen Alltag“ von Wolfgang Rau vor, das ich in diesem Zusammenhang empfehlen kann. Natürlich haben Kreative nicht unbedingt Lust, sich in all die vielfältigen Rechtsfragen einzuarbeiten, mit denen sie es zu tun bekommen können, aber es hilft ja nichts, und das Buch liest sich auch nicht so trocken, wie man es bei dieser Thematik befürchten könnte.

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vor einer Stunde schrieb mjh:

Natürlich haben Kreative nicht unbedingt Lust, sich in all die vielfältigen Rechtsfragen einzuarbeiten, mit denen sie es zu tun bekommen können, aber es hilft ja nichts,

So isses. Zumal wir uns meist im Zivilrecht bewegen, das keinen Verbotsirrtum kennt. Ich habe letzte Woche gerade meinen VHS-Workshop "Waldfotografie" abgestimmt. Selbst da geht in Summe eine Lehreinheit dafür drauf, wo Waldgesetz(e), Naturschutzgesetz(e), Jagdgesetz(e), Artenschutzgesetz(e) und diverse Schutzgebietsverordnungen dem kreativen Drang der Fotografen im Wege stehen.

Eigentlich nicht mehr meine Welt.

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