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Haben die Originalkartons einen Wert?


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Weil die Sachen sich in OVP besser wieder verkaufen lassen, hebe ich sie bei Fotokram auf. Andere Technik verkaufe ich selten wieder und hebe da auch keine Verpackungen auf, aber Kameras und Objektive haben schon öfter mal gewechselt. Die einschlägigen Ankaufsplattformen fragen für das Preisangebot zumindest bei Objektiven auch nach einem "Köcher", auch für Objektive, die original gar nicht mit Köcher geliefert werden. Da bin ich bisher davon ausgegangen, dass die Frage auf eine Originalverpackung zielt. Bei anderen Gerätschaften (nicht Foto) hebe ich manchmal den Karton die ersten 2-3 Wochen auf, bis wirklich klar ist, dass mit dem Teil alles in Ordnung ist und ich es nicht zurück geben muss, dann weg mit der Verpackung.

Ein Nachteil beim Aufheben der Fotokartons ist allerdings, dass meine Frau viel besser sehen kann, wieviel Zeug ich eigentlich habe ... ;) 

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Vom Material her gesehen, ist der Karton wertlos! 

ABER: damit lassen sich leicht höhere Preise beim Wiederverkauf erzielen! 

Ich behaupte locker 50-100€ Unterschied, wenn Rechnung und OVP vorhanden im Gegensatz zu nur Rechnung. 

 

Eigentlich Blödsinn, aber es vermittelt den Eindruck, dass man Acht auf die Dinge gibt.

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vor 19 Minuten schrieb A.B.:

es vermittelt den Eindruck, dass man Acht auf die Dinge gibt

Vermutlich gibt es hierzulande auch Käufer, denen ich vermitteln kann, dass ich die Kamera zwischen zwei Fotos immer wieder brav in den Originalkarton gepackt habe. Für mich kurios das alles mit den Kartonagen.  🤔

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vor einer Stunde schrieb r1511:

Für mich kurios das alles mit den Kartonagen.  🤔

Aber öfter als Du denkst. Ich bewahre auch meine OVPs auf und kaufe lieber ein gebrauchtes Objektiv mit der Originalverpackung. Ich achte sogar bei den Angebotsbildern auf den Zustand der OVP 🤪. So hat jeder seine Vorlieben und Entscheidungen.

bearbeitet von X-dreamer
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Nebenbei bemerkt gibt es noch einen anderen Aspekt der den Kauf von gebrauchtem Kamerazeugs in OVP in meinen Augen attraktiver macht:

Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät nicht aus einem Diebstahl stammt. 

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vor 12 Stunden schrieb AS-X:

Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät nicht aus einem Diebstahl stammt. 

Jetzt wird es aber schon sehr abstrus. Mann kann auch mit Verpackung klauen! Hast du schon mal was von dem Begriff Rechnung, auch Kaufbeleg genannt, gehört.

Gruß Markus

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vor 13 Stunden schrieb AS-X:

Nebenbei bemerkt gibt es noch einen anderen Aspekt der den Kauf von gebrauchtem Kamerazeugs in OVP in meinen Augen attraktiver macht:

Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät nicht aus einem Diebstahl stammt. 

In meinem Fall wäre das genau umgekehrt, da ich die Kaufbelege in dem Karton aufbewahre. Heißt: wenn jemand eine Kamera oder ein Objektiv von mir stehlen würde und mit Verpackung zum Verkauf anbieten würde, hätte er eher die Rechnung mit dabei, als wenn es ohne OVP gewesen wäre ... 😅

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vor 20 Minuten schrieb bibo:

Jetzt wird es aber schon sehr abstrus. Mann kann auch mit Verpackung klauen! Hast du schon mal was von dem Begriff Rechnung, auch Kaufbeleg genannt, gehört.

Gruß Markus

Ich weiß jetzt nicht was an meiner Überlegung abstrus sein soll und dein Text „verwirrt“ mich daher (die Smileyoptionen sind diesbezüglich ja eingeschränkt).

Übrigens habe ich auch nicht davon gesprochen, dass eine OVP eine Garantie dafür bietet, dass ein Gerät nicht aus einem Eigentumsdelikt stammt (denn es könnte natürlich auch ein Ladungsdiebstahl oder ein Einbruchsdiebstahl bei einem Fotogeschäft mit OVP zugrunde liegen), sondern auf eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen legalen Besitz und Verkauf hingewiesen. 

Das schließt übrigens andere Vorsichtsmaßnahmen wie z.B. Check des Kaufbelegs ja nicht aus. 

Als man mir vor zig Jahren mal eine komplette Fotoausrüstung auf einer Reise entwendet hatte, war zumindest keine OVP dabei und ein potenzieller Hehler wird vermutlich auch keine beschafft haben.   

Noch zum Thema Kaufbeleg. Dieser wird nach meiner Erfahrung häufig nicht beim Verkauf vorgelegt od. übergeben. Meist wird vorgebracht man hätte ihn verlegt, nach Garantieablauf entsorgt oder zwecks Abschreibung beim Steuerberater.

Tatsächlich dürfte häufig kein krimineller Hintergrund vorliegen, vermutlich eher die Verschleierung von Rabatten, Cashback etc. was sich aus Sicht mancher Verkäufer negativ auf die Preisverhandlung auswirken könnte. Außerdem übersteht der Kaufbeleg idR maximal den ersten Verkauf auf dem Gebrauchtmarkt, viele gute Kameras und Gläser haben aber durchaus mehr als zwei Besitzer gesehen. 

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vor 3 Stunden schrieb AS-X:

Das schließt übrigens andere Vorsichtsmaßnahmen wie z.B. Check des Kaufbelegs ja nicht aus. 

Die Vorlage eines Kaufbelegs ist die allgemein übliche und akzeptierte Weise, nachzuweisen, dass man eine Ware regulär erworben hat. Solche Kaufbelege, die man vielleicht auch mal für eine Versicherung, das Finanzamt oder für Garantieansprüche vorlegen muss, hefte ich immer ab; sie brauchen glücklicherweise nicht viel Platz. Eine Originalverpackung mag man ebenfalls als Indiz werten, aber beweisen tut sie gar nichts – und sie ist halt sperrig (und erhöht die Gefahr, wenn es mal brennt).

Da ich meine Geräte normalerweise lange nutze und sich ein Verkauf danach meist nicht mehr lohnt, komme ich selten in die Verlegenheit, einem Käufer den legalen Erwerb nachweisen zu müssen, aber wenn doch, kann ich das auch ohne die Originalverpackung tun.

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Persönlich freue ich mich auch über Kaufbelege/Quittungen  bei Gebrauchtkäufen. Das erleichtert nicht nur einen eventuellen Wiedeeverkauf,  sondern schreckt auch  unseriöse Verkäufer ab wie Hehler , oder jene welche gerne beruflich veranlasst neu kaufen und steuerlich absetzen, dann aber „privat“ verkaufen unter Umgehung von gewissen Gewährleistungs- und Steuerpflichten. 

bearbeitet von Anton von der Gathe
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vor 4 Stunden schrieb AS-X:

ein potenzieller Hehler wird vermutlich auch keine beschafft haben.

Was aber auch nichts bringt, denn ein Abgleich der Seriennummer des Geräts und des Kartons muss schon ergeben, dass beides zusammengehört. Nur dann muss es wie Du schreibst ein grösseres Eigentumsdelikt sein, wo quasi Neuware entwendet wurde. Denn selbst bei einem Einbruch wird niemand die Kameraausrüstung stehlen und gleichzeitig noch weiter nach den passenden Kartonagen für die entwendete Ware sauchen. Von daher, wenn die Seriennummer übereinstimmt und das Gerät gebraucht wurde, dann ist es zwar kein Beweis, aber zumindest ein Indiz, dass es sich hier nicht um Hehlerware handelt.

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Einige Gedanken meinerseits zum oft in Kleinanzeigen oder auch Fotoforen zitierten: Fujifilm XXX mit "OVP" zu verkaufen!

*** ja, ich bewahre alle Kartons in einem als Fotostudio umgebauten Kellerraum auf. Soviel Platz ist gerade noch. (ich bewahre sogar Umkartons auf für Versand gebrauchter sachen.)

*** ja, ich denke, es vermittelt das Gefühl: Der Verkäufer gibt acht auf seine Sachen, und die Kamera ist nicht gestohlen (obwohl manchmal 50 Kameras samt OVP vom Laster fallen...)

*** Wenn ich einen Body kaufe, dann schließe ich sofort eine Linse an, somit bleiben 2 Deckel übrig --> ab in den Karton. Dasselbe mit dem Blitz-Schuh-Schutz und dem Trageriemen und den Kabeln, die kein Mensch braucht, diese kleinen Blitzgeräte für X-T2 und X-T3, Ladegeräte, die man doppelt hat, usw....

*** Beim Objektivkauf bleibt immer der Frontdeckel übrig, den brauche ich nicht, ist nur verschwendete Lebenszeit --> ab in den Karton

*** eigentlich könnte man die Original-Rechnung auch in den Karton tun (bin Amateur, nichts mit Belegen für's FA), wenn man nicht über's Internet kauft

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bearbeitet von Carolin_ohne_e
noch ein paar Sachen hinzugefügt, die man nur im OVP lagern kann
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Ich hebe die auch auf. Hilft ggfs. Auch bei Versicherungen oder Diebstahl weil die Seriennummer mit drauf ist zum Nachweis. Zusätzlich bessere Verkaufschancen meiner Meinung nach. Ob es sich im Preis widerspiegelt weiß ich nicht, ich nehme bei entsprechendem Angebot aber eher das wahr mit ovp.

 

Wovon man unbedingt die Kartons aufheben muss, sind alle Arten von Displays. Fernseher und PC-Monitore kann man sonst nicht ordentlich umziehen oder auf LAN oder so mitnehmen.

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Am 11.3.2024 um 21:08 schrieb AS-X:

Nebenbei bemerkt gibt es noch einen anderen Aspekt der den Kauf von gebrauchtem Kamerazeugs in OVP in meinen Augen attraktiver macht:

Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät nicht aus einem Diebstahl stammt. 

Würde ich jetzt so nicht unterschreiben wenn man eine "Lagerräumung" nicht ausschließen kann. 😉

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Am 8.3.2024 um 11:33 schrieb RoestyX:

wenn einer sich die Mühe macht, die OVP aufzuheben, achtet er vielleicht auch besser auf sein Equipment.

Am 10.3.2024 um 15:06 schrieb pepemina:

Meine Meinung dazu ist, wenn jemand den Karton aufbewahrt hat und dieser auch noch äußerlich gut aussieht, dann hat der Besitzer auch gut auf den Inhalt aufgepasst.

Am 15.3.2024 um 10:21 schrieb Carolin_ohne_e:

ja, ich denke, es vermittelt das Gefühl: Der Verkäufer gibt acht auf seine Sachen

 

Die Kausalität erschließt sich mir nicht. Ihr unterstellt wenn ich meine Kartons entsorge achte ich nicht auf meine Sachen. Sehr fragwürdig, wenn nicht sogar übergriffig/beleidigend.

 

 

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vor 40 Minuten schrieb bibo:

 

Die Kausalität erschließt sich mir nicht. Ihr unterstellt wenn ich meine Kartons entsorge achte ich nicht auf meine Sachen. Sehr fragwürdig, wenn nicht sogar übergriffig/beleidigend.

 

 

Ich denke, der Umkehrschluss ist in diesem Zusammenhang Blödsinn, der Grundgedanke aber richtig.

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Aus a folgt b, in diesem Fall aber folgt nicht zwingend a aus b.

Was ich sagen will, wenn jemand seine Kartons aufbewahrt für einen evtl. Wiederverkauf, ist das ein Indiz für höhere Sorgfalt.
Umgekehrt heisst dies allerdings nicht, dass jemand, der seine Kartons entsorgt, damit automatisch weniger sorgfältig ist. 

Und wie gesagt, die Hinrichtung meiner Argumentation ist auch nur ein Indiz, evtl. sogar nur ein schwaches Indiz. Die Rückrichtung dieser Behauptung kann aber in keinem Fall geschlossen werden.

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