Jump to content

Garantieabwicklung Fuji X100V Programmwahlrad abgebrochen


Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

vor 7 Stunden schrieb Holgi24:

Wie kann das sein, wo ich Sie doch erst am 13.06.2023 bei Kameraexpress neu gekauft habe?

Erlaube mir bitte einige Fragen, die aber viell. hilfreich sind:

Kann es sein, dass die Kamera gebraucht war zum Zeitpunkt Deines Kaufes? Und Du weißt es nicht(?) Lässt die Rechnung erkennen, das es ein gebrauchter Artikel war? Vielleicht kam die Kamera innerhalb Kameraexpress (schon gebraucht) aus NL an die Filiale in D, wo Du gutgläubig gekauft hast. Kannst bei Fuji in Kleve (Hotline: 00800 3854 3854) nachfragen, weshalb die Garantiezeit verstrichen sein soll, wo sie von Dir doch vor weniger als 12 Monaten gekauft wurde.

Noch was ist seltsam: "Schade van buitenaf" in der Fuji Antwort heißt ja "äussere Einwirkung". Also ein zweiter Ablehnungsgrund neben abgelaufener Garantie? Wie ist die äussere Einwirkung denn erkenn- bzw. beweisbar? Warum schreibt Fuji Kleve in niederländisch, wenn Du in D gekauft hast (nennst "Kameraexpress.de als Verkäufer).

Wenn seitens Deines verkaufenden Vertragspartners nicht bewiesen werden kann, dass er Dir mitgeteilt hat, es handele sich um eine gebrauchte Kamera, freut sich Dein Rechtsanwalt. Und Kameraexpress hat schlechte Karten hinsichtlich der Reparaturkostenübernahme. Es sei denn, eine äussere Einwirkung (klassisch: hingefallen) kann Dir bewiesen werden. Möchte ich sehen. 

Beim Geschriebenen ist das Thema Gewährleistung noch gar nicht angesprochen.... 😉

Bleib' dran, und berichte bitte. 💪

 

bearbeitet von X-FEILE
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb X-FEILE:

Beim Geschriebenen ist das Thema Gewährleistung noch gar nicht angesprochen....

Und die Gewährleistung würde ja auch bei einem Gebrauchtkauf beim einem gewerblichen Händler gelten, nach deutschem Recht zumindest 1 Jahr lang. Ich habe allerdings auf die Schnelle keine aktuelle Information gefunden, wie das nach niederländischem Recht genau aussieht. Eigentlich soll das innerhalb der EU harmonisiert werden, aber ob die Niederlande das inzwischen umgesetzt hat, habe ich nicht gefunden. Nur das hier, aber das ist eben keine ganz aktuelle Info: https://www.gtai.de/de/trade/niederlande/recht/gewaehrleistungsrecht-in-den-niederlanden-786068

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dann schildere ich mal meine Erfahrungen mit der Reparatur einer pro3

gekauft beim Händler neu, nach gut einem Jahr war das Rad für die Belichtungskorrektur so locker, dass es sich in der kameratasche sständig verdreht hat 👎.

Kamera zum Händler gebracht, wurde eingeschickt und nach vier Wochen hatte ich sie auf garantie problemlos wieder, die komplette obere Hälfte wurde getauscht 👍🏻

wenn alles korrekt ist, dann ist Fuji korrekt 👍🏻😀

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb X-FEILE:

Noch was ist seltsam: "Schade van buitenaf" in der Fuji Antwort heißt ja "äussere Einwirkung".

Wenn ich mir den ganzen Satz in dem Schreiben von Fuji anschaue, dann komme ich zu dem Schluss, dass die Garantie nicht zeitlich abgelaufen ist, sondern aufgrund der Beschädigung:

Leider können wir Ihnen keine kostenlose Reparatur anbieten, da die Garantie abgelaufen ist. (äußere Beschädigung)

Hier wird also vorgeworfen, den Schaden selbst verursacht zu haben.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Selbst verursachter Schaden, insofern keine Garantie oder Gewährleistung.
 

Das ist das Argument, auf dass sich Kamera Express als Vertragspartner von dir beruft. 

Damit wird auch die Frage der Beweislastumkehr beantwortet.  

Insofern mein Tipp, den ich schon geäußert hatte: Probier es auf Kulanz, entweder seitens Fuji oder Kamera Express. Vielleicht auch so etwas wie Teilung der Kosten. 
 

Alles andere, mit Rechtsanwalt, ggf. Gutachten und Rechtsstreit, wird nicht viel bringen. - außer das Risiko, dass du auf den Verfahrenskosten + Reparaturkosten (geh davon aus, dass die kleine 100V repariert werden soll) sitzen bleiben wirst.  

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es soll ja tatsächlich die sprichwörtlichen „kotzenden Pferde vor der Apotheke“ geben. Aber in meiner Lebenswelt, und nach über vierzig Jahren Erfahrung im Umgang mit technischen Geräten, brechen auch kleine filigrane Kunststoffwellen nicht einfach spontan durch, ohne dass eine äußere Kraft auf sie einwirkt oder zuvor eingewirkt hat, so dass ein Vorschaden vorlag. Damit wäre die Herstellergarantie verwirkt. Und auch die Verkäufergewährleistung könnte höchsten bei Gebraucht- oder Demoware greifen, denn bei originalverpackter Neuware ist ja ein dem Kauf vorangegangenes Schadensereignis auszuschließen.

bearbeitet von PwoS
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Am 1.12.2023 um 09:56 schrieb akop:

Wenn ich mir den ganzen Satz in dem Schreiben von Fuji anschaue, dann komme ich zu dem Schluss, dass die Garantie nicht zeitlich abgelaufen ist, sondern aufgrund der Beschädigung:

Leider können wir Ihnen keine kostenlose Reparatur anbieten, da die Garantie abgelaufen ist. (äußere Beschädigung)

Hier wird also vorgeworfen, den Schaden selbst verursacht zu haben.

Scheint mir auch plausibel. Es ist halt eine etwas missverständliche Formulierung („abgelaufen“).

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Am 1.12.2023 um 15:47 schrieb Michael2603:

Damit wird auch die Frage der Beweislastumkehr beantwortet.  

Die bedeutet aber, dass der Händler innerhalb des Zeitraums beweisen muss, dass der Schaden nicht schon von Anfang an vorlag. Bloße Behauptung ist erstmal kein Beweis. Ohne weitere Anzeichen eines Sturzes oder Schlags stelle ich mir das schwierig vor. Wobei  auch ich eher von so einer Ursache ausgehen würde und mich nur auf einen Streit einlassen würde, wenn ich mir ganz sicher wäre, dass die Kamera nirgends angeschlagen wurde, auch nicht in einer Tasche.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb Leicanik:

Die bedeutet aber, dass der Händler innerhalb des Zeitraums beweisen muss, dass der Schaden nicht schon von Anfang an vorlag. Bloße Behauptung ist erstmal kein Beweis. Ohne weitere Anzeichen eines Sturzes oder Schlags stelle ich mir das schwierig vor. Wobei  auch ich eher von so einer Ursache ausgehen würde und mich nur auf einen Streit einlassen würde, wenn ich mir ganz sicher wäre, dass die Kamera nirgends angeschlagen wurde, auch nicht in einer Tasche.

In der Theorie stimmt es. Hier sieht es so aus, dass der Händler am längeren Hebel sitzt. 
Er wird wahrscheinlich die Kamera erst reparieren, wenn die Kosten übernommen werden. Ansonsten bleibt sie so wie sie ist und zwar defekt.

Erst nachdem bezahlt wurde hast du die Möglichkeit, die Kosten einzuklagen. Mit aus meiner Sicht mäßigen Erfolgsaussichten, denn dabei wird sich garantiert auf die Fuji Aussage als fachliche Expertise bezogen: äußere Einflüsse. Und in der Natur der Sache waren es ja auch äußere Einflüsse.

 

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mich würde ja noch interessieren, was in dem Schreiben mit Rückgabe gemeint ist — also zu welchen Bedingungen.

Ich persönlich würde vermutlich in den sauren Apfel beißen und die Kamera reparieren lassen. Es ist eine tolle Kamera, und bei den derzeitigen Preisen (wenn sie überhaupt mal angeboten wird), ist sie es immer noch wert. Allerdings käme es auf die oben erwähnten Rücknahmebedingungen an. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass die unterm Strich besser sind.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...

Also ich würde bezahlen und gut ist.

Knapp EUR 300,- sind ja für eine Kamera in der Preisklasse - wenn man sie denn überhaupt kaufen kann - der X100V eigentlich Peanuts.

Und möchtest Du einen teuren und langwierigen Rechtsstreit riskieren? - Bedenke, dass die Experten zu der Kamera auf der Gegenseite sitzen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Am 2.12.2023 um 20:35 schrieb PwoS:

Es soll ja tatsächlich die sprichwörtlichen „kotzenden Pferde vor der Apotheke“ geben. Aber in meiner Lebenswelt, und nach über vierzig Jahren Erfahrung im Umgang mit technischen Geräten, brechen auch kleine filigrane Kunststoffwellen nicht einfach spontan durch, ohne dass eine äußere Kraft auf sie einwirkt oder zuvor eingewirkt hat, so dass ein Vorschaden vorlag. Damit wäre die Herstellergarantie verwirkt. Und auch die Verkäufergewährleistung könnte höchsten bei Gebraucht- oder Demoware greifen, denn bei originalverpackter Neuware ist ja ein dem Kauf vorangegangenes Schadensereignis auszuschließen.

Bei meinem Lidl-Fotorucksack sind nach 3 Jahren alle Henkel an den Reissverschlüssen abgebrochen gewesen. Obwohl er nie Wasser gesehen hat, waren alle korrodiert. Lidl hat mir mein Geld erstattet.

Und nach 30 Jahren Automobilbranche glaubt man gar nicht, was an Plastik und Metall alles kaputt gehen kann. Gies- und Spritzfehler gibt es immer mal wieder und sind auch in der Serienfertigung kaum auffindbar.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...