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Garantieabwicklung Fuji X100V Programmwahlrad abgebrochen


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Hallo,

Ich habe mir vor ca. 4 Monaten die X100V bei Kamaraexpress.de gekauft. Beim drehen am Programmwahlrad hatte ich dieses plötzlich in der Hand. Die Welle (SEHR FILIGRAN UND AUS KUNSTSTOFF) ist gebrochen.

Für mich ein klarer Garantiefall, aber Kameraexpress sieht das anders und will nun für 276€ reparieren. Weiß echt nicht was ich jetzt machen soll. Ich bin mir auch gar nicht sicher ob Fuji diesen Schaden überhaupt gesehen hat.

Ist das Schadensbild auch bei anderen bereits aufgetreten. Jemand einen Tip, was ich jetzt machen kann?

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Liebe Freunde, man kann sich ja mal dumm stellen - aber muß das sein?

Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass das Einstellrad für die Belichtungszeit, mit dem ja auch der MODUS "A" eingestellt wird, gemeint ist.

Muß man ein Neumitglied gleich mit solchen Spitzfindigkeiten vorführen, @Rico Pfirstinger?

bearbeitet von Randyderzweite
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vor 5 Stunden schrieb Holgi24:

Für mich ein klarer Garantiefall, aber Kameraexpress sieht das anders und will nun für 276€ reparieren. Weiß echt nicht was ich jetzt machen soll. Ich bin mir auch gar nicht sicher ob Fuji diesen Schaden überhaupt gesehen hat.

definitiv eine Sauerei, ich würde nochmal versuchen mit der Geschäftsführung Kontakt aufzunehmen, ich werde bei Kameraexpress jedenfalls nichts mehr kaufen .. für diese Entscheidung reicht mir der Verdacht, ich muss ja nicht gerecht sein, ich muss für mich einfach da kaufen, wo ich keinerlei Ärger erwarte

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vor 2 Stunden schrieb Randyderzweite:

Liebe Freunde, man kann sich ja mal dumm stellen - aber muß das sein?

Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass das Einstellrad für die Belichtungszeit, mit dem ja auch der MODUS "A" eingestellt wird, gemeint ist.

Danke. Und als Ergänzung: Es ist für die Fragestellung egal, um welches Rad es sich handelt, auch wenn es das zur Belichtungskorrektur wäre, würde das daran ja nichts ändern.

Übrigens könnte man für den Preis auch klein und stabil bauen, filigran hin oder her.

Zur eigentlichen Fragestellung: Mit welcher Begründung lehnt Kameraexpress denn die Gewährleistung ab? Von der reden wir nämlich erstmal, nicht von einer freiwilligen Herstellergarantie. Der Schaden trat innerhalb des ersten Jahres auf, die Beweislast liegt noch beim Händler. Also müsste der Händler drauf pochen, dass der Schaden auf unsachgemäßen Umgang zurückzuführen sei.

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vor 13 Stunden schrieb Holgi24:

Jemand einen Tip, was ich jetzt machen kann?

Hallo Holgi,

mein Empfehlung wäre, den Fuji Service in Deutschland zu kontaktieren. Die können dir sagen, ob Garantie besteht. Ansonsten kannst du die Kamera auch dort zur Reparatur einschicken. Soweit ich mich richtig erinnere, bekommst du da auch vorab einen kostenfreien Kostenvoranschlag, wenn du die Kamera einsendest und kannst dann immernoch entscheiden, ob du sie reparieren lässt.

Du findest die Daten hier:

https://www.fujifilm.com/de/de/consumer/support

bearbeitet von akop
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folgende Mail habe ich heute erhalten. Die Kamera war scheinbar bei Fuji in Niederland. Von Kosten war erst jetzt die Rede. Weiß echt nicht was ich machen soll. Wahrscheinlich muss ich das einem Rechtsanwalt übergeben. Leider bin ich solange ohne die Kamera, die ich echt abfeiere... Und ja, es handelt sich um das Einstellrad für die Belichtung.

Echte Abzocke wenn ich mich fragt. Definitiv mein letzter Kauf dort.

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Ich habe mir den Text von Fuji mal von google übersetzen lassen:

"Vielen Dank, dass Sie Ihre Fuji an unsere Serviceabteilung geschickt haben. Leider können wir Ihnen keine kostenlose Reparatur anbieten, da
die Garantiezeit abgelaufen ist. Folgendes muss ausgetauscht werden: das obere Gehäuse inkl. Bedienelemente"

 Es sieht also so aus als ob die Kamera keine Garantie mehr hat. Wie kann das sein, wo ich Sie doch erst am 13.06.2023 bei Kameraexpress neu gekauft habe?

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vor 10 Minuten schrieb Holgi24:

Es sieht also so aus als ob die Kamera keine Garantie mehr hat. Wie kann das sein, wo ich Sie doch erst am 13.06.2023 bei Kameraexpress neu gekauft habe?

das würde ich mal per Telefon bei Kameraexpress fragen ... vielleicht haben die das falsch gebucht, oder Dir hat einer ein Gebrauchtteil angedreht

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vor 35 Minuten schrieb Holgi24:

Es sieht also so aus als ob die Kamera keine Garantie mehr hat. Wie kann das sein, wo ich Sie doch erst am 13.06.2023 bei Kameraexpress neu gekauft habe?

Du hast doch sicher einen Kaufbeleg. Den kannst du Fuji doch vorlegen.

Hast du die Kamera bei Fuji registriert?

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Wie weiter oben schon geschrieben, die (mögliche) Garantie ist hier gar nicht entscheidend (auch wenn das Mysterium einer nach vier Monaten abgelaufenen Garantie Fragen aufwirft). 
Du hast dich an den Händler gewandt und der muss seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachkommen. Die 24 Monate Gewährleistung nutzen in den Monaten 7-24 zwar oft wenig (weil dann die Beweislastumkehr greift), aber bis dahin muss er den Schaden über die Gewährleistung regulieren oder dir einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (z.B. Fallschaden) BEWEISEN. 

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Ich würde es nochmal (zunächst telefonisch) direkt bei Fuji in Kleve probieren. 
Da das Rädchen sicher nicht einfach so, sondern vielmehr vermutlich unter Gewalteinfluss abgebrochen ist, handelt es sich m.E. um einen Grenzfall in Sachen Garantie. 
Den Service in Kleve habe ich in der Garantiezeit jedenfalls immer als freundlich und sehr kulant erlebt. 

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vor 15 Minuten schrieb XFujigraf:

Ich würde es nochmal (zunächst telefonisch) direkt bei Fuji in Kleve probieren. 
Da das Rädchen sicher nicht einfach so, sondern vielmehr vermutlich unter Gewalteinfluss abgebrochen ist, handelt es sich m.E. um einen Grenzfall in Sachen Garantie. 
Den Service in Kleve habe ich in der Garantiezeit jedenfalls immer als freundlich und sehr kulant erlebt. 

Und wenn Fuji sich nicht gnädig zeigt, hat er schon mal auf sein verbrieftes Recht gegenüber dem Verkäufer verzichtet. Ob das der beste Weg in dieser Situation ist?

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vor 10 Minuten schrieb XFujigraf:

Der Garantieanspruch erlischt ja dadurch nicht. 

Nochmal, hier geht es nicht um Garantie (Versprechen des Herstellers) sondern viel mehr um Gewährleistung (Rechtspflicht des Verkäufers). Also zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Die Händler versuchen gerne sich mit Verweis auf die Garantie aus der Affäre zu ziehen, davon sollte man sich aber nicht beeindrucken lassen. Besonders wenn man den Händler, so wie hier, bereits als ersten Ansprechpartner ausgewählt hat und innerhalb der sechs Monatsfrist nach Kauf ist. 

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Hast du die Kamera online bei Kamera Express gekauft oder im stationären Handel.

Online ist dein Vertragspartner:

Kamera Express Rotterdam B.V
Handelsname: Kamera Express
Essebaan 55
2908 LJ Capelle aan den IJssel
Niederlande
Telefonnummer: 0511-93678958
E-Mail-Adresse: kundendienst@kamera-express.de

vertreten durch den Geschäftsführer Ben Cornelisse

Handelskammer-Nummer (Kamer van Koophandel): 24255575

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL811909864B01

Obwohl EU gibt es kleine Unterschiede in der Umsetzung der Gewährleistungsrechte. Auch interessant ist es, wenn es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen sollte, wo der Gerichtsstand ist.

Von daher würde ich erstmal schriftlich mit Kamera Express in Kontakt treten, den Sachverhalt schildern und über diesen Weg eine Lösung herbeiführen. Es gibt dafür bei Kamera Express ein sogenanntes Beschwerdeverfahren.

 Parallel dazu würde ich mich bei Fuji unter Angabe der Vorgangsnummer informieren, was zum Ausschluss der Garantie geführt hat und wie sie es begründen.

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